19 Prozent der Schweizer Handwerksbetriebe übertragen täglich Besucherdaten an Dritte, ohne vorgängige Information und ohne Einwilligung. Das sind keine Schätzungen. Das sind die Ergebnisse einer Analyse von 217 Handwerker-Websites im Kanton Aargau.

Seit dem 1. September 2023 ist das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft. Für Verantwortliche drohen Bussen bis zu 250'000 Franken. Trotzdem zeigt die Auswertung: Jede fünfte Website verstösst gegen geltendes Recht. Weitere 57 Betriebe, 26 Prozent, betreiben Tracking mit technisch nicht eindeutig verifizierbarem Einwilligungsstatus, ein Risiko, das viele Betriebe nicht kennen.

Befund Zahl Was das bedeutet
Tracking ohne vorgängige Information 42 von 217 (19 %) Daten fliessen an Dritte, bevor Besucher informiert wurden. Ohne Offenlegung nicht revDSG-konform, bei Profiling oder Werbe-Tracking klarer Verstoss.
Rechtliche Grauzone 57 von 217 (26 %) Tracking vorhanden, Einwilligungsstatus nicht eindeutig verifizierbar. Risiko besteht.
Vollständig revDSG-konform 118 von 217 (54 %) Kein Tracking ohne vorgängige Information nachgewiesen. Diese Betriebe sind auf der sicheren Seite.
Davon: GA4 ohne Infobanner 32 Betriebe Häufigster Einzelfall: Google Analytics 4 lädt beim ersten Seitenaufruf, bevor ein Hinweis erscheint oder die Datenschutzerklärung dies offenlegt.

Ursprünglich sollte diese Analyse die technische Qualität der Websites messen: Ladegeschwindigkeit, Auffindbarkeit, digitale Präsenz. Was die Daten zuerst zeigten, war etwas anderes.

Wie viele Handwerker-Websites tracken ohne Einwilligung?

144 der 217 analysierten Betriebe setzen aktiv Tracking-Tools ein. Zwei von drei Handwerkern messen ihre Website-Besucher, was grundsätzlich zulässig ist. Das Problem liegt im Detail: 42 dieser 144 Betriebe übertragen Daten an Dritte, bevor je ein Hinweis erscheint oder die Datenschutzerklärung dies offenlegt. Weitere 57 weisen einen Status auf, der sich technisch nicht abschliessend verifizieren lässt. GA4 (Google Analytics 4) ohne Infobanner ist am häufigsten betroffen. 32 Websites übertragen Nutzerdaten direkt an Google, ohne dass je ein Hinweis erschienen ist. Google Tag Manager und eingebettete Google Maps ohne Klick-Bestätigung folgen mit je 14 Websites.

Das ist kein technisches Versehen. Es ist eine Konfigurationsentscheidung, getroffen von einem Webdesigner, einem Marketingberater oder dem Inhaber selbst. Die rechtliche Verantwortung liegt beim Betrieb, nicht beim Dienstleister.

Das revidierte Datenschutzgesetz folgt dem Grundsatz Information statt Zustimmung: Wer Daten an Dritte überträgt, muss vorgängig darüber informieren. Eine ausdrückliche Einwilligung wird nötig, sobald Persönlichkeitsprofile entstehen oder Werbe-Tracking läuft.

Anders als die EU-DSGVO schreibt das nDSG keinen generellen Cookie-Banner und kein Opt-in für reine Statistik vor. Entscheidend ist die Transparenz nach Art. 19 nDSG: Bevor ein Tool wie GA4, der Google Tag Manager oder eine eingebettete Google Maps-Karte Daten überträgt, muss der Betrieb darüber informieren, in der Datenschutzerklärung und sichtbar auf der Seite. Eine ausdrückliche Einwilligung ist dann erforderlich, wenn aus dem Tracking Persönlichkeitsprofile entstehen oder Werbe-Features wie Remarketing und Google Signals aktiv sind. Das Problem auf den 42 Websites ist deshalb nicht der fehlende Banner an sich, sondern dass Daten an Dritte fliessen, bevor Besucher überhaupt informiert wurden.

42 Websites in dieser Stichprobe betreiben genau das: Tracking ohne vorgängige Information, täglich, für jede/n Besucher/in. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) prüft auf Meldung. Mitbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und Kunden können eine revDSG-Website-Prüfung veranlassen. Kann es zu einer Untersuchung kommen? Ja, diese Möglichkeit besteht. Die Wahrscheinlichkeit einer gezielten Untersuchung eines einzelnen Kleinbetriebs bleibt heute gering. Die Auswirkungen im allfälligen Fall sind schwer einzuschätzen: Der EDÖB kann Anpassungen anordnen und Sachverhalte öffentlich machen. Was das für das Vertrauen von Kunden und Partnern bedeutet, lässt sich kaum in Zahlen fassen. Im schlimmsten Fall drohen dem Eigentümer Bussen von bis zu 250'000 Franken.

Wie gut ist die Website-Performance im Handwerk?

Neben dem Compliance-Risiko zeigte die Analyse das, was ursprünglich gemessen werden sollte: die technische Leistung der Websites. Von 200 gemessenen Websites laden nur 7 schnell genug, um als performant zu gelten. 140 von 200 erzielen einen Performance-Score unter 50. Das bedeutet konkret: Eine Kundin, die auf dem Mobiltelefon nach einem Sanitärbetrieb sucht, wartet drei, fünf, acht Sekunden. Dann ist sie weg, zum nächsten Betrieb in der Liste.

Google bestraft langsame Websites doppelt: schlechteres Ranking im organischen Suchergebnis und schlechtere Qualitätswerte bei bezahlten Anzeigen. Wer für Google Ads zahlt und eine langsame Website betreibt, zahlt mehr pro Klick als ein Konkurrent mit identischem Budget und schnellerer Seite. Wie eng Website und digitale Präsenz zusammenhängen, unterschätzen die meisten Betriebe.

Kategorie Ø Wert Gut bewertet Was das bedeutet
Ladegeschwindigkeit 63 / 100 7 von 200 * 193 Betriebe verlieren Besucher durch Ladeverzögerungen, bevor ein einziger Anruf eingeht.
SEO-Grundwerte 95 / 100 174 von 201 * Technische SEO-Grundlagen sind mehrheitlich vorhanden. Gefunden werden ist das kleinere Problem.
Barrierefreiheit 87 / 100 96 von 201 * Jede sechste Website hat Zugänglichkeitsprobleme, die relevant werden, sobald öffentliche Aufträge ins Spiel kommen.

* 17 der 217 Websites lieferten beim Performance-Test keine verwertbaren Messwerte zurück, etwa wegen Timeouts oder blockierter Zugriffsversuche. Für SEO-Grundwerte und Barrierefreiheit fehlten 16 Messwerte.

Warum wird KI-Sichtbarkeit für Handwerker zum Risiko?

Ein drittes Risiko ist weniger bekannt, wächst aber schnell. 26 der analysierten Websites haben keine robots.txt-Datei. Das klingt technisch, hat aber praktische Konsequenzen. Über robots.txt steuert ein Betrieb, welche Crawler, ob Suchmaschinen, KI-Systeme oder Preisaggregatoren, die Website indexieren dürfen. Ohne diese Datei gibt es keine Kontrolle. KI-gestützte Suchsysteme wie Google KI-Übersichten oder Perplexity greifen zunehmend auf Website-Inhalte zu, um Antworten zu generieren. Wer seine Sichtbarkeit in KI-Suchsystemen nicht aktiv steuert, wird entweder überall zitiert oder nirgends, ohne Einfluss darauf, was über den Betrieb gesagt wird.

Was muss die Handwerksbranche daraus ableiten?

Drei Baustellen, eine Gemeinsamkeit: Die Website wird als statisches Aushängeschild behandelt, nicht als aktives Betriebsmittel. Ursprünglich sollte die Analyse nur Qualität messen, Schnelligkeit und Auffindbarkeit. Was sie zutage förderte, war ein Rechtsproblem, das 42 Betriebe täglich eingehen, ohne es zu wissen.

118 der analysierten Handwerksbetriebe, mehr als jede zweite Website, sind revDSG-konform. Das zeigt: Compliance ist möglich, auch ohne Grosskonzern-Infrastruktur. Aber 19 Prozent sind es klar nicht, weitere 26 Prozent wahrscheinlich nicht. Das ist kein Randproblem für Rechtsexperten. Das ist Betriebsrisiko.

Kein Elektriker, kein Sanitär, kein Malermeister würde eine Installation ausführen, die erkennbar gegen die Norm verstösst, und dann abwarten, bis jemand es meldet. Mit der Unternehmenswebsite tun es 42 von 217. Die Lösung ist weder teuer noch komplex: ein korrekt konfigurierter Consent Manager, eine geprüfte Datenschutzerklärung (dafür gibt es unsere kostenlose Datenschutzerklärungs-Vorlage nach nDSG), ein Performance-Check. Was fehlt, ist die Erkenntnis, dass eine Website kein Aushängeschild ist, das man einmal aufhängt. Es ist ein Betriebsmittel, das gewartet werden muss.

Was konkret auf jeder Handwerker-Website geregelt sein muss, zeigt die Datenschutz-Checkliste für Handwerker-Websites: 7 Punkte, die Sie selbst prüfen können.

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FAQ

Häufige Fragen zu Datenschutz und Tracking auf Handwerker-Websites

Ist Google Analytics in der Schweiz ohne Einwilligung erlaubt?

Für reine Reichweiten-Statistik gilt in der Schweiz Information statt Zustimmung: Das nDSG verlangt keinen generellen Cookie-Banner, aber eine Offenlegung in der Datenschutzerklärung. Eine ausdrückliche Einwilligung wird nötig, sobald Persönlichkeitsprofile entstehen oder Werbe-Tracking, Remarketing und Google Signals aktiv sind. In der Analyse von 217 Handwerker-Websites übertrugen 32 Betriebe Daten an Google, ohne Besucher vorab zu informieren.

Was verlangt das revDSG für Website-Tracking?

Das revDSG verlangt in erster Linie Transparenz: Wer Daten an Dritte überträgt, muss vorgängig darüber informieren (Art. 19 nDSG). Eine ausdrückliche Einwilligung ist erst nötig, sobald Persönlichkeitsprofile entstehen oder Werbe-Tracking läuft. Das Problem bei GA4, Google Maps oder GTM, die beim Seitenaufruf laden, ist deshalb nicht der fehlende Banner, sondern dass Daten fliessen, bevor Besucher überhaupt informiert wurden.

Welche Bussen drohen bei Verstössen gegen das nDSG?

Das nDSG sieht Bussen bis CHF 250'000 vor, und sie richten sich gegen die verantwortliche Privatperson, in der Regel also den Inhaber oder Geschäftsführer, nicht gegen die Firma. Vorausgesetzt ist eine vorsätzliche Verletzung bestimmter Pflichten, etwa der Informationspflicht. In der Praxis beginnt das Risiko meist mit einer Beschwerde eines Besuchers oder Mitbewerbers.

Gilt das nDSG auch für Einzelfirmen und kleine Betriebe?

Ja. Das Gesetz kennt keine Untergrenze nach Firmengrösse: Es gilt, sobald Personendaten bearbeitet werden, und das passiert schon beim Kontaktformular oder bei eingebetteten Google-Diensten. Kleine Betriebe haben lediglich weniger Zusatzpflichten, etwa beim Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten.

Was muss in die Datenschutzerklärung einer Handwerker-Website?

Mindestens: wer für die Datenbearbeitung verantwortlich ist (mit Kontakt), welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet werden, an wen Daten weitergehen, in welche Länder Daten fliessen, und welche Rechte Besucher haben. Jeder eingebundene Dienst, von Google Maps über Analytics bis zum Kontaktformular, gehört namentlich hinein.

Wie prüfe ich, ob meine Website Tracking ohne Einwilligung lädt?

Öffnen Sie Ihre Website im Inkognito-Fenster und schauen Sie in den Entwicklertools unter «Netzwerk», welche Verbindungen zu Drittanbietern (google-analytics.com, googletagmanager.com, facebook.com) schon beim ersten Aufruf entstehen. Wer es sich einfacher machen will: Unser kostenloser Datenschutz-Check prüft genau das und liefert einen Ampel-Report.

Über diesen Bericht Dieser Bericht basiert auf einer Analyse von 217 Handwerker-Websites im Kanton Aargau durch Digital Olymp, ein auf digitale Infrastruktur spezialisiertes Unternehmen aus der Schweiz. Digital Olymp untersucht systematisch, wie Schweizer KMU ihre Web-Infrastruktur betreiben, mit Fokus auf Rechtskonformität, technische Leistung und Auffindbarkeit in Suchsystemen. Die Rohdaten wurden im zweiten Quartal 2026 erhoben.